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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Bönnigheim/Kirchheim.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur auf dem in der jeweiligen Ausschreibung beschriebenen Weg möglich. Eine Teilnahme ohne erforderliche Anmeldung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz entsteht durch die Anmeldung nicht.
  • Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen sowie die Regelungen der jeweiligen Ausschreibung anerkannt.
  • Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person. Andernfalls ist spätestens zu Veranstaltungsbeginn eine entsprechende Einverständniserklärung vorzulegen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen müssen spätestens zu Veranstaltungsbeginn erfüllt sein und bei Bedarf nachgewiesen werden. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder erforderliche Nachweise nicht erbracht, kann die Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.

Zahlung

Soweit Teilnahmegebühren erhoben werden, ergeben sich deren Höhe und Zahlungsweise aus der jeweiligen Ausschreibung bzw. Anmeldebestätigung. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, sind die Teilnahmegebühren nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.

Vergabe von Teilnahmeplätzen

Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Bönnigheim/Kirchheim werden bei der Vergabe von Teilnahmeplätzen grundsätzlich bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen erfolgt die Platzvergabe grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Rücktritt

Eine Abmeldung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes geregelt ist.

Bei fristgerechter Abmeldung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten, insbesondere für Buchungen bei Dritten oder individuell beschaffte Materialien, können einbehalten werden.

Bei einer späteren Abmeldung, Nichtteilnahme oder nur teilweisen Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Absage und Änderungen durch den Veranstalter

Die DLRG Ortsgruppe Bönnigheim/Kirchheim behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder notwendige organisatorische Änderungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Ausbildungs- oder Betreuungspersonal, Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte oder wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Bei einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.

Reisekosten

Kosten für An- und Abreise sowie gegebenenfalls erforderliche Übernachtungen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Bönnigheim/Kirchheim angefertigt werden.

Die Anfertigung und Veröffentlichung erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechts und des Rechts am eigenen Bild. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird eine erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten eingeholt.

Foto-, Film- oder Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung.

Schlussbestimmungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen und Angebote der DLRG Ortsgruppe Bönnigheim/Kirchheim, soweit für das jeweilige Angebot nichts anderes bestimmt ist.

In der jeweiligen Ausschreibung können ergänzende oder abweichende Regelungen getroffen werden. Diese gehen den allgemeinen Teilnahmebedingungen für die betreffende Veranstaltung vor.

Zwingende gesetzliche Vorschriften und gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

 

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